
Seit 1998 zeichnet das Land Rheinland-Pfalz Arbeitgeber aus, die sich in beispielhafter Weise für die Inklusion von Menschen mit Behinderung auf dem ersten Arbeitsmarkt einsetzen.
Der Landespreis inklusion.plus 2024 wird durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung (LSJV) vergeben. Zu diesem Anlass besuchen Heike Gorißen-Syrbe, Präsidentin des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung, und Franziska Bliewert, Vorsitzende des Beratenden Ausschusses für behinderte Menschen beim Integrationsamt und der Jury, das Studierendenwerk Trier am 19. Februar 2025 um 11:00 Uhr am Universitätsring 12a, 54296 Trier, vor Ort, um die Botschaft über die Erstplatzierung in der Kategorie „Öffentlicher Dienst“ persönlich zu überbringen.
Die feierliche Preisverleihung durch Sozialministerin Dörte Schall wird am 10. März 2025 im Bürgerhaus Mainz-Hechtsheim stattfinden.
Unter den 103 Beschäftigten des Studierendenwerks Trier haben 9 Mitarbeitende eine Schwerbehinderung. Diese sind hauptsächlich im Bereich Service, Gastronomie, Gartenbau und Hauswartung tätig. Mit einer Beschäftigungsquote von 9 % erfüllt das Studierendenwerk Trier die gesetzlichen Vorgaben zur Beschäftigung von Menschen mit Behinderung deutlich.
Besonders zeichnet sich das Engagement des Studierendenwerks durch die Schaffung von sogenannten Nischenarbeitsplätzen aus. So konnten zwei schwerbehinderte Mitarbeitende über das Budget für Arbeit eingestellt werden. Sie sind in der Hauswartung tätig. Nischenarbeitsplätze sind meist neue, zusätzlich eingerichtete Arbeitsplätze, die speziell an die Bedürfnisse und Fähigkeiten des Menschen mit Behinderung angepasst werden.
Es besteht eine enge Kooperation mit Werkstätten für behinderte Menschen, so wurden zusätzliche Außenarbeitsplätze integriert. Zudem bietet das Studierendenwerk die Möglichkeit der Fachpraktikerausbildung an. Regelmäßig wird schwerbehinderten Praktikantinnen und Praktikanten die Chance gegeben, verschiedene Tätigkeitsfelder auszuprobieren. Auch berufsqualifizierende Lehrgänge werden angeboten.
Der Landespreis inklusion.plus wird in diesem Jahr in vier Kategorien vergeben: nicht-beschäftigungspflichtige Betriebe, Betriebe bis 100 Beschäftigte, Betriebe ab 100 Beschäftigte und Öffentlicher Dienst. Die Entscheidung über die Preisträger der jeweiligen Kategorie erfolgt durch den Beratenden Ausschuss für behinderte Menschen beim Integrationsamt im LSJV. Dieses Gremium setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaft, Bundesagentur für Arbeit und Verbänden behinderter Menschen zusammen.
Eine Übersicht über die weiteren Preisträger des Jahres 2024, die auf der Preisverleihung am 10.03. von Sozialministerin Schall ausgezeichnet werden, finden Sie unter www.inklusion.plus/preise.