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Inklusion.Plus

Der Preis für Inklusion im
rheinland-pfälzischen Arbeitsleben

„Viele Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber verbinden bereits soziale Verantwortung mit wirtschaftlichen Interessen. Der Landespreis möchte Sichtbarkeit für inklusive Unternehmenskonzepte schaffen und als Inspiration dienen“

Detlef Placzek, Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung

Seit 1998 würdigt das Land Rheinland-Pfalz mit einem Landespreis Unternehmen, die sich besonders für die Integration schwerbehinderte Menschen in das Berufsleben engagieren und ihnen die Teilhabe am Arbeitsleben auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt ermöglichen. Bislang unter dem Namen „Landespreis für beispielhafte Beschäftigung schwerbehinderter Menschen“ erscheint der Preis seit 2024 in neuem Gewand: „Inklusion.Plus“ unterstreicht den Gewinn einer diversen Unternehmenskultur für die Arbeitswelt.
Der Preis wird durch das Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz verliehen.
Zahlreiche Unternehmen erhielten die Auszeichnung bereits.

Möchten Sie sich für den Landespreis Inklusion.Plus bewerben oder ein engagiertes Unternehmen vorschlagen?

Wer kann mitmachen?

Grundsätzlich sind alle Unternehmen, die 20 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer oder mehr beschäftigen, gesetzlich dazu verpflichtet, mindestens fünf Prozent ihrer Stellen mit schwerbehinderten Menschen zu besetzen.

Der Landespreis Inklusion.Plus ehrt rheinland-pfälzische Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die diese Pflicht nicht nur erfüllen, sondern in hohem Maße soziale Verantwortung übernehmen und Inklusion zum Erfolg führen.
Unternehmen aus allen Wirtschaftsbereichen mit Betriebssitz in Rheinland-Pfalz können sich bewerben oder vorgeschlagen werden. Auch Kleinbetriebe, die nicht der gesetzlichen Beschäftigungspflicht unterliegen, können sich bewerben. Es gibt Auszeichnungen für Unternehmen der Privatwirtschaft sowie eine Auszeichnung für den Öffentlichen Dienst in Rheinland-Pfalz. Zusätzlich kann ein Sonderpreis für besonders innovative inklusive Unternehmenskonzepte vergeben werden.
Die Erstplatzierten werden mit 3.000 € prämiert. Sie sind zudem berechtigt, auf die Auszeichnung in ihren Geschäftsbeziehungen hinzuweisen.

Die Prämierten werden durch eine Jury ausgewählt, die sich aus den Mitgliedern des Beratenden Ausschusses für Menschen mit Behinderungen des Integrationsamtes im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung Rheinland-Pfalz zusammensetzt (§ 186 SGB IX).

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