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Informationen für Arbeitgebende

Informationen
für Arbeitgebende

Inklusion.Plus

Der Landespreis Inklusion.Plus hat zum Ziel, die Beschäftigungssituation von Menschen mit Behinderungen am allgemeinen Arbeitsmarkt zu fördern. Gleichzeitig soll sichtbar werden, welches Potenzial Inklusion auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber hat.

Eine inklusive Unternehmenskultur beweist nicht nur soziales Verantwortungsbewusstsein, sondern bringt viele wirtschaftliche Vorteile für Ihr Unternehmen mit sich:

  • Engagiertes Personal:
    Sie können dem Fachkräftemangel entgegenwirken, indem sie die Qualifizierung und Beschäftigung von schwerbehinderten Menschen anstreben und umsetzen. Das bietet neue personelle und wirtschaftliche Möglichkeiten.
  • Voneinander lernen, miteinander wachsen:
    Eine vielfältige Unternehmenskultur hat nicht nur einen positiven Effekt auf das interne Miteinander. Es entsteht dadurch auch Raum für neue Blickwinkel und innovative Arbeitsweisen, um das Unternehmen erfolgreich in die Zukunft zu führen.
  • Neue Außenwahrnehmung:
    Gelebte Inklusion im Unternehmen erweitert das Profil an Kundinnen und Kunden, die sich durch Ihr Unternehmen angesprochen fühlen.
  • Vielfältige Fördermöglichkeiten:
    Für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am Arbeitsplatz können Sie diverse Fördergelder in Anspruch nehmen.

Sie möchten die Inklusion von Menschen mit Behinderungen in Ihrem Unternehmen voranbringen, aber wissen noch nicht genau, wie? Nehmen Sie eines der vielen Beratungsangebote in Anspruch:

Das Integrationsamt beim Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung ist gleichermaßen Ansprechpartner für behinderte Menschen wie auch für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, betriebliche Arbeitnehmervertretungen, Schwerbehindertenvertretungen sowie betriebliche Inklusionsteams in Rheinland-Pfalz.

Im Rahmen der „Begleitenden Hilfe“ im Arbeitsleben können durch das Integrationsamt finanzielle Hilfen und Beratungen und Betreuungen sowohl für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, als auch für die schwerbehinderten Menschen selbst gewährt werden, um die Beschäftigung, die soziale Stellung und einen qualifikationsgerechten Einsatz zu gewährleisten. Das Integrationsamt unterstützt den schwerbehinderten Menschen beziehungsweise dessen Arbeitgeberin oder Arbeitgeber beispielsweise bei der

a) Neueinrichtung von Arbeitsplätzen
b) Anschaffung von technischen Arbeitshilfen
c) Beschaffung, Ausstattung und Erhaltung einer behinderungsgerechten Wohnung
d) beruflichen Fort- und Weiterbildung
e) Inanspruchnahme einer Arbeitsassistenz
f) Unterstützten Beschäftigung

Das Integrationsamt bietet zudem ein umfangreiches Programm von Seminaren und Informationsveranstaltungen an, die Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber sowie das betriebliche Inklusionsteam in die Lage versetzen, sich erfolgreich für die berufliche Teilhabe schwerbehinderter Menschen zu engagieren.

Der Berufsbegleitende Dienst (BBD) hat die Aufgabe, schwerbehinderte und ihnen gleichgestellte Menschen bei der Ausübung und Sicherung einer möglichst dauerhaften Beschäftigung aus dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu unterstützen. Der berufsbegleitende Dienst berät und unterstützt die betroffenen Menschen bei Problemsituationen, die das Arbeitsleben beeinflussen. Das Angebot ist kostenlos.

Die Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA) informieren, beraten und unterstützen Arbeitgeber kostenfrei bei der Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung von schwerbehinderten und diesen gleichgestellten Beschäftigten. Die EAA als Partner der Betriebe sind dauerhafte Ansprechstellen im ganzen Prozess der Beschäftigung.

Die Leistungen im Einzelnen:

  1. Allgemeine Informationen zu inklusiver Beschäftigung und Ausbildung
  2. Aufklärung zu unterschiedlichen Krankheitsbildern und Behinderungen und ihren Auswirkungen auf das Berufsleben
  3. Beratung zur Einrichtung von neuen passgenauen Arbeits- und Ausbildungsplätzen für schwerbehinderte Menschen oder aber zur leidensgerechten Umgestaltung bereits vorhandener Stellen
  4. Unterstützung bei der Personalauswahl im Einstellungsprozess
  5. Information zu individuellen und allgemeinen Fördermöglichkeiten unterschiedlicher Rehabilitationsträger sowie der Integrationsämter
  6. Unterstützung bei Antragsverfahren

Die Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter (BIH) führt ein Online-Fachlexikon, das Antworten auf viele Fragen zum Themenkomplex gleichberechtigte Teilhabe am Arbeitsmarkt bietet. Auf der Internetseite des BIH finden sich darüber hinaus viele weiterführende Informationen für Menschen mit Behinderungen und für Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber.

Bitte beachten Sie:
Der Landespreis richtet sich nicht an Inklusionsbetriebe nach § 215 SGB IX, da für sie besondere Förderbedingungen gelten. Weitere Informationen zum Thema Inklusionsbetriebe finden Sie hier.

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